Abt Konrad und die namentlich genannten Konventualen von Bildhausen versprechen, zugleich für den wegen Krankheit abwesenden Konventualen Theoderich Fliger, in die Hand des Pfarrers Johannes von Lohr, Prokurators von Dekan und Kapitel von Aschaffenburg, und des eigenen Prokuratos, des Mönches Konrad von Herpf, die Einhaltung der am 26. November (1317) vor dem Würzburger Offizial getroffenen Abrede, garantieren deren Beachtung durch neu aufzunehmende Konventualen durch deren eidliche Verpflichtung, lassen dies in ihrem Namen durch ihren Prokurator beschwören und anerkennen die durch ihren Prokurator vorgenommene Besitzeinweisung des Stifts Aschaffenburg in die Pfandgüter für 100 Pfund Heller Gülten zu Kleinwenkheim, Fridritt und Brünn sowie für 200 Malter Gülten zu Oberpleichfeld, Schwanfeld, [Ettleben], Bergrheinfeld, Geldersheim und Euerbach sowie in den Bildhäuserhof zu Würzburg.
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Abt Konrad und die namentlich genannten Konventualen von Bildhausen versprechen, zugleich für den wegen Krankheit abwesenden Konventualen Theoderich Fliger, in die Hand des Pfarrers Johannes von Lohr, Prokurators von Dekan und Kapitel von Aschaffenburg, und des eigenen Prokuratos, des Mönches Konrad von Herpf, die Einhaltung der am 26. November (1317) vor dem Würzburger Offizial getroffenen Abrede, garantieren deren Beachtung durch neu aufzunehmende Konventualen durch deren eidliche Verpflichtung, lassen dies in ihrem Namen durch ihren Prokurator beschwören und anerkennen die durch ihren Prokurator vorgenommene Besitzeinweisung des Stifts Aschaffenburg in die Pfandgüter für 100 Pfund Heller Gülten zu Kleinwenkheim, Fridritt und Brünn sowie für 200 Malter Gülten zu Oberpleichfeld, Schwanfeld, [Ettleben], Bergrheinfeld, Geldersheim und Euerbach sowie in den Bildhäuserhof zu Würzburg.
SSAA, StiftsA U 2376
StiftsA U Stiftsarchiv Urkunden
Stiftsarchiv Urkunden
1318 Januar 11
Archivale
Edition / Literatur: Thiel: Urkundenbuch, S. 525-530 (Nr. 252)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
27.03.2025, 11:34 MEZ