Rezeß zwischen Haus Württemberg und Philipp Albrecht von Liebenstein [wie Nr. 152]. Bem.: Aufgesetzter Nachtrag von 1684 April 7 [April 17], Stuttgart. Friedrich Karl Herzogadministrator von Württemberg bestätigt die am 29. November 1683 schriftlich zu fixieren versäumte Teilvereinbarung [siehe U 152], wonach Philipp Albrecht von Liebenstein zwar das Ius territoriale Württembergs in Schlat mit Zubehör anerkennt, ihm jedoch der gewöhnliche Eid und die Gefälle seiner Untertanen dort zustehen. Dies soll im Schlater Lagerbuch inseriert werden. Uundatierte [zwischen ca. 1729 und 1733 Dezember 7] Beglaubigung. [Der ksl. Notar] Raimund Schäfer bestätigt die Übereinstimmung obiger Abschrift[en] mit dem Original mittels seiner Unterschrift.