Vertrag zwischen dem Prior der Xantener Kartause und der Leiterin des Klosters Hagenbusch. Die Kartäuser gestatten Hagenbusch die Benutzung eines Wegs mit Pferd und Wagen von der Furtschen Straße am Wassergraben über ihren Kamp, der zu Raymachers Hof gehört, bis auf die kleinen Gönnischen Kämpen, die Kloster Hagenbusch in Gebrauch hat, gegen Anlage von 2 Brücken über den Graben und Unterhalt des Weges. Hagenbusch gibt der Kartause und ihrem Pächter Boschman zu Birten 2 Mudsaat im Beckschen Feld in Pacht hinter Mensings Haus zwischen dem Graben und Kapitelsland ohne Pachtzahlung. Der Vertrag läuft 12 Jahre. Werden die 2 Mudsaat während dieser Zeit abgeschwemmt, stellt Hagenbusch anderes Land zur Verfügung. Siegelankündigung: Konventssiegel. Unterschriften: F. B. Rost, Prior Josephus Schöller, Prokurator Petrus Forssum, Theresia von Eick, Frau zu Hagenbusch, Helena Boeß, Priorin, Franziska Heyers, Kellnerin. Actum Xanten... deutsch

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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