Amtsgericht Neustadt am Rübenberge (nach 1945) (Bestand)
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NLA HA, Nds. 725 Neustadt am Rübenberge
Nds. Landesarchiv, Abt. Hannover (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Staatliche Bestände >> 1.13 Land Niedersachsen >> 1.13.8 Justiz >> 1.13.8.5 Amtsgerichte im Landgerichtsbezirk Hannover
1896-2013
Enthält: Strafprozessakten, Zivilprozessakten, Familiensachen, Zwangsversteigerungen, Konkursverfahren, Handels- und Vereinsregisterakten
Geschichte des Bestandsbildners: Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte der Amtsgerichte nach 1945 und ihren Aufgaben siehe das Vorwort zum Tektonikpunkt "Amtsgerichte im Landgerichtsbezirk Hannover" (https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction.action?detailid=g499 ).
Das Amtsgericht Neustadt am Rübenberge gehört zum Bezirk des Landgerichts Hannover.
Im Jahr 1879 wurden als Sprengel des Amtsgerichts Neustadt am Rübenberge die Städte Neustadt am Rübenberge und Wunstorf sowie das Amt Neustadt am Rübenberge festgelegt (vgl. Preußische Gesetzsammlung 1879, S. 509). Nachdem der Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts im Rahmen der Gebiets- und Verwaltungsreform bezüglich verschiedener Gemeinden bzw. Gemeindeteile bereits geändert worden war, umfasst er seit der Neuregelung der Gerichtsorganisation im Raum Hannover zum 1. Juli 1978 (vgl. Nds. GVBl. 1978, S. 272) die Gemeinden Garbsen, Neustadt am Rübenberge und Wunstorf des Landkreises Hannover.
Stand: Januar 2014
Bestandsgeschichte: Der Archivbestand Nds. 725 Neustadt am Rübenberge schließt an die Überlieferung des Amtsgerichts Neustadt am Rübenberge vor 1945 (Hann. 172 Neustadt am Rübenberge) an.
Stand: Januar 2014
Findmittel: EDV-Findbuch (2021)
Geschichte des Bestandsbildners: Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte der Amtsgerichte nach 1945 und ihren Aufgaben siehe das Vorwort zum Tektonikpunkt "Amtsgerichte im Landgerichtsbezirk Hannover" (https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction.action?detailid=g499 ).
Das Amtsgericht Neustadt am Rübenberge gehört zum Bezirk des Landgerichts Hannover.
Im Jahr 1879 wurden als Sprengel des Amtsgerichts Neustadt am Rübenberge die Städte Neustadt am Rübenberge und Wunstorf sowie das Amt Neustadt am Rübenberge festgelegt (vgl. Preußische Gesetzsammlung 1879, S. 509). Nachdem der Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts im Rahmen der Gebiets- und Verwaltungsreform bezüglich verschiedener Gemeinden bzw. Gemeindeteile bereits geändert worden war, umfasst er seit der Neuregelung der Gerichtsorganisation im Raum Hannover zum 1. Juli 1978 (vgl. Nds. GVBl. 1978, S. 272) die Gemeinden Garbsen, Neustadt am Rübenberge und Wunstorf des Landkreises Hannover.
Stand: Januar 2014
Bestandsgeschichte: Der Archivbestand Nds. 725 Neustadt am Rübenberge schließt an die Überlieferung des Amtsgerichts Neustadt am Rübenberge vor 1945 (Hann. 172 Neustadt am Rübenberge) an.
Stand: Januar 2014
Findmittel: EDV-Findbuch (2021)
19,7
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 12:45 MESZ