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Hohenlohe gegen Crailsheim wegen einer in Braunsbacher Obrigkeit gelegenen Wiese, welche zu dem lehnbaren Gut von Albrecht Spörer dem Jüngeren zu Braunsbach gehört, von Martin Müller, Bader zu Döttingen aber bisher als ein Pfandschilling genossen worden, den jetzt Spörer wieder einlösen will.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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