Graf Eberhard III. erlaubt Heinrich Speth die Kirche zu Gruorn, die er von ihm zu Lehen hat, Konrad von Freyberg um 50 fl. zu versetzen, behält sich die Losung vor und bestimmt, daß Konrad während der Dauer der Pfandschaft denen von Gutenberg 25 lb. h. an ihrer Steuer nachlassen soll.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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