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Lambert Lemme, Abt des Klosters Liesborn, bezeugt, dass er dem Johann Westhoven aus der Dorfbauerschaft zu Vellern erlaubt habe, zu Gunsten Bexstedes nachgelassener Kinder zu Vellern 120 Reichstaler aufzunehmen. Anstelle der jährlichen Pension kann Westhoven Bexstedens Wiesche, gelegen neben dem Hof, nebst Gras und Hude nutzen und zu seinem Vorteil gebrauchen, bis die Hauptsumme aufgekündigt wird. Sollten Bexstedes Kinder die Wiesche selbst gebrauchen, sind sie verpflichtet, eine jährliche Pension in Höhe von 6 Reichstaler an Johann Westhoven zu zahlen. Es folgen Ausführungen zur Schadloshaltung und Loskündigung. Siegelankündigung des Ausstellers. auff abentt Michaelis archangeli veteri. Quittungen des Andreas Pagenstecher aus Münster vom 8. November 1628 und auf Mittfasten 1629 über die Bezahlung rückständiger Pensionen aus Bexstedes und Colckmanns Erbe zu Vellern

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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