Bischof Bernhard IV. nimmt eine freie Frau und deren Söhne unter der Bedingung unter die Ministerialen des h. Liborius auf, daß welcher von den Söhnen das bei dieser Gelegenheit nach Lehnrecht vom Bischof verliehene Gut besitzt, den Wein jährlich vom Rheine abhole und ihm wenn er in der Stadt ein Bad nimmt, dabei aufwarte.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
Objekt beim Datenpartner