Zahlung einer Erbrente
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E1 A 82
Vorl. Nr.: 87
82
E1 A Urkunden
Urkunden >> Rathausarchiv
22. Juni 1546
Enthält: Vor den Schöffen von Erkelenz (Gerardus Middelman, Petrus de Palant) bekennt Theyss Groet gen. auch Theis Boum, an Aelheytgen Venendeys, Wwe. von Wilhelm Hullenkremer von Kückhoven (Coeckhoeven), eine Erbrente von 2 Goldgulden schuldig zu sein, zahlbar jährlich auf St. Remeistag [1 . Okt.]. Als Unterpfand stellt er sein Haus, Hof, Wohnung und Erbstätte, gelegen in der Gasthuyßstraeten an der einen Seite up der gemeyner gaeten ind graven langst den thiendthoff op den walZ aen der stat mure leydt und an der anderen Seite neben dem Haus von Jacob Klompen sowie nach hinten sich bis auf das loehuyss des t Peter Ploisken hin erstreckend. Die Ablöse der 2 Goldgulden jährlich beträgt 44 Yz SilbeReichstaler und eine Jahresrente.
Archivale
Aussteller: Siegler: die Aussteller mit ihrem Schöffenturnssiegel Braichmondt
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:14 MEZ