Die Appellation richtet sich dagegen, daß der Appellant mit seinen Konsorten zwar ein Urteil zu seinen Gunsten erhalten hatte, ihm in in diesem Urteil aber keine Erstattung der Gerichtskosten zugestanden worden war. Er fordert diese, da der Appellat zu keinem Zeitpunkt eine angemessene Begründung seiner Klage vorgebracht habe.
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AA 0627, 5085 - S 933/3208
AA 0627 Reichskammergericht, Teil VIII: S-T
Reichskammergericht, Teil VIII: S-T >> 1. Buchstabe S
1575 - 1578 (1575 - 1577)
Enthaeltvermerke: Kläger: Walter Schlebusch, auch: von Schlebusch zum Holz, (Bekl.) Beklagter: Johann Keuse gen. Rietrath, Drost zu Lobith, (Kl.) Prokuratoren (Kl.): Dr. Johann Stöckle 1575 - Dr. Christoph Reiffsteck - Dr. Johann Rost - Dr. Malachias Raminger - Dr. Johann Michael Fickler Prokuratoren (Bekl.): Dr. Jakob Sechell 1575 - Dr. Alexander Rebstock 1577 - Dr. Johann Stöckle - Dr. Bernhard Kuehorn Prozeßart: Secundae appellationis Instanzen: 1. Fürstlich jül. Räte (? - 1574) - 2. RKG 1575 - 1578 (1575 - 1577) Beschreibung: 17 Bl., lose; Q 1 - 6. Lit.: Kurt Niederau, Über die Keusen zu Schnittert und auf dem Hof Rietrath des Klosters Gräfrath, in: Beiträge zur Solinger Geschichte, Duisburg 1983 (=Anker und Schwert, Bd. 5) S. 7 - 27.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.05.2026, 09:53 MESZ