Hermann, Herr zu Scharffeneck, verkauft Ritter Hans von Helmstatt, Amtmann zu Lauterburg, die Mahlmühle, gen. "Dhanmiehl" oder "Tannmüele", und die Walkmühle auf der Queich in Queichheimer Gemarkung unterhalb Landaus um 350 fl und leistet Währschaft. Er besitzt das Wiederkaufsrecht auf 12 Jahre und verspricht, die Vollmacht seines Bruders Friedrich zum Verkauf von Gütern in deutschen Landen solange in der Hinterlegung beim Rat von Landau zu belassen. Siegler: Aussteller, Bürgermeister und Rat zu Landau an Stelle von Herme Waldtmann, Schultheiß zu Queichheim, und Heinz Werber, Hans Holder, Werner Wullenknecht [auch: Müllenknecht], Klaus Rinck und Hans Langhans von Offenbach, Gerichtsgeschworene zu Queichheim, vor denen der Verkauf getätigt wurde, die aber kein eigenes Siegel besitzen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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