Besitzstreit um das Offergut zu Lüttringhausen und seine Gefälle und Renten. Die Appellanten betrachten das streitige Gut als Dienst-, Schatz- und Küstergut, nicht als freies Lehngut. Der Appellat macht für seinen Sohn Hans Ernst Verhaer Ansprüche auf das Küstergut aufgrund eines „Kollationsplakats“ des Eberhard von Bottlenberg gen. Kessel zu Hackhausen, Amtmanns zu Elberfeld, geltend.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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