Verhandlungen über eine Kombination des Pastorats und Vikariats in Wremen
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Rep. 5a, Nr. 1516
Rep. 5a Fach 119 Nr. 174
NLA ST, Rep. 5a Schwedisches Regierungsarchiv
Schwedisches Regierungsarchiv >> 2 Inneres (Landessachen) >> 2.2 Spezielle Landessachen >> 2.2 10 Das Konsistorium und Konsistorialsachen >> 2.2 10 4 Einzelne Kirchen und Kirchengemeinden auf dem Land (alphabetisch)
1692-1696
Enthält: Schreiben des Obervogtes im Land Wursten, Dr. Johann Georg Wolff zu Barlinghausen, an die Konsistorialräte vom 9. Januar 1692 wegen tödlichen Unfalls des Vikars Anton Paul Wolter in Wremen; Gesuche des Pastors Mag. Lüder Westing in Wremen an die Konsistorialräte vom 12. Januar und 13. Oktober 1692 sowie 7. Januar 1693 um Zusammenlegung der Stellen und zusätzliche Übertragung des Vikariats auf ihn, mit Rekommendationsschreiben einiger Wremer Einwohner vom 25. Januar 1692; Gesuch anderer Kirchspielseinwohner an die Konsistorialräte vom 28. Januar, 13. Oktober und 19. Dezember 1692, auch an die Regierung vom 14. Oktober 1692, um Beibehaltung beider Stellen; Vollmacht der Kirchspielsbewohner vom 24. Januar 1692; Gesuch des Vorstehers des Landes Wursten, Johann Tants, und der Kirchjuraten in Wremen namens des Süderviertels vom 3. Oktober 1692 um Kombination der Stellen; Gesuch Westings vom 8. August 1693 um Beförderung auf ein anderes Pastorat nach Wiederbesetzung des Vikariats; Gesuche Westings vom Februar und April 1695 um Kombination von Vikariat und Pastorat in Wremen nach dem Weggang des Vikars Jacob Golstorf; Gesuche der Einwohner in Wremen vom Februar und April 1692 um Beibehaltung und Wiederbesetzung des Vikariats, auch um Besamung der Vikariat-Länderei; Auszüge aus der Landmaße mit Verzeichnissen der Pastorat- und Vikariat-Ländereien; Gesuche der Einwohner in Wremen um Wiederbesetzung des Pastorats und des Vikariats nach dem Weggang Westings vom November 1695 und April 1696; Voten der Konsistorialräte Mag. Jacob Hackmann und Conrad Wagner zur Frage der Kombination des Vikariats mit dem Pastorat in Wremen (o.D., um 1695)
Verzeichnung
Index-Gruppe: frei: GND:124740316:Hackmann, Jacob
Index-Gruppe: frei: GND:122173120:Wagner, Conrad
Index-Gruppe: frei: GND:122173120:Wagner, Conrad
Wolff, Johann Georg, Dr., Barlinghausen, Obervogt, Land Wursten Wolter, Anton Paul, Vikar, Wremen Westing, Lüder, Mag., Pastor, Wremen Tants, Johann, Vorsteher, Land Wursten Golstorf, Jacob, Vikar, Wremen Hackmann, Jacob, Mag., Konsistorialrat Wagner, Conrad, Konsistorialrat
Wremen, Pastorat-Vikariat, Kombination Wremen, Kirchspielseinwohner Wremen, Kirchjuraten Wursten, Landmaße Wremen, Pastorat- und Vikariat-Ländereien
Pastorat-Vikariat, Wremen, Kombination Konsistorialräte, Bremen-Verden Pastorat, Wremen Vikariat, Wremen Kirchspielseinwohner, Wremen Vollmacht, Kirchspiel, Wremen Kirchjuraten, Wremen Landmaße, Wursten Pastorat-Länderei, Wremen Vikariat-Länderei, Wremen
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 13:30 MESZ
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