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Agnes von Hamm, Äbtissin zu St. Aegidii binnen Münster, und Agnes Elisabeth Grote, bezeugen, dass sie vermöge eines Konsensscheins auf ihren eigenbehörigen Zeller Werning im Kirchspiel Sendenhorst ein Kapital in Höhe von 30 Reichstaler nebst rückständigen Zinsen, wegen der auch gerichtlich zu Ungunsten des Zellers Werning prozessiert wurde, zu fordern haben, jedoch ihren Amtmann beauftragt hätten, die Gesamtkosten des Zellers in Höhe von 50 Reichstaler und 3 Scheffel klaren Roggen zu remidieren. Es folgen Ausführungen zur Rückzahlung der Forderungen. Unterschriftsankündigung der Ausstellerinnen. Vermerk der Elisabeth Grote aus Münster vom 5. Februar 1701 über die Rückzahlung und Zession der Forderung

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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