Markgraf Friedrich [III.] von Brandenburg [-Bayreuth] verleiht seinem Hofgerichtsprokurator Georg Friedrich Tungreau als bevollmächtigtem Vertreter des Johann Georg Seutter von Lötzen [Letten Stadt Kempten] aus Ulm ungefähr 10 Tagwerk Wald in Wimmelbach [Gde. Hausen/Lkr. Forchheim] bei Forchheim zu Mannlehen. Dieser hat den Wald von seinem laut des vorgelegten Totenscheins am 19. November 1735 verstorbenen Vater Albrecht Seutter von Lötzen, ulmischer Oberamtmann in Langenau [Alb-Donau-Kreis], geerbt. Gemäß den bisher ausgestellen Lehenurkunden ist von dem Wald bei Kauf-, Tausch- und ähnlichen Veränderungsfällen 10 % seines Wertes als Handlohn an den Lehenherren zu entrichten, bei einer Neuverleihung aufgrund des Todes des Lehenherren oder des Lehenmannes 20 % seines Wertes.