Lehenbrief: Die Markgrafen Casimir und Jorg von Brandenburg belehnen Caspar Schenk von Schenkenstein zu rechtem Mannlehen mit nachfolgenden Lehen, als: einen Teil am Schloss Röckingen mit seiner Zugehörung und 3 Güter daselbst, 1 Hof zu Furnhring, den halben Teil des Bauhofs zu Reichenbach etc.

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Staatsarchiv Nürnberg