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Vertrag zwischen Wolf Christoph von Lentersheim zu Alten- und Neuenmuhr für sich und von wegen der Gemeinden Schlungenhof,Llaubenzedel, Neuenmuhr und Wald einerseits, dann der Stadt Gunzenhausen anderseits, das Treiben, Hüten, Weiden, Fischen und Vogelfangen in den zwischen vorgenannten vier Gemeinden an der Altmühl gelegenen sog. Urlaß betreffend.

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Staatsarchiv Nürnberg
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