In Gegenwart des öffentlichen Notars Augustin Wagenrieder, Kleriker der Diözese Augsburg sowie Schreiber und Kommissar der bischöflichen Kurie zu Konstanz in Ehesachen in Ulm, der dies auch beurkundet, und der hinzugebetenen Zeugen bekennt der Priester der Diözese Konstanz Christian Hetzeler, derzeit Kaplan an der Allerheiligenkapelle in Ulm [abgegangen, Bereich Alter Friedhof]: Die Kaplanei an dem Altar im Ulmer Münster hinter der Türe [Schmid-Hutzen-Altar] gegen das Franziskanerkloster [abgegangen, Bereich westlicher Münsterplatz, Lagerbuch Nr. 150] ist durch den Tod ihres bisherigen Inhabers Johann Federlin vakant geworden. Nun hat sich der Ulmer Bürger Lukas Hutz als Inhaber des Patronatsrechts für die Pfründe bereiterklärt, ihn auf diese zu präsentieren. Er verpflichtet sich daher, seine Kaplanei in der Allerheiligenkapelle sofort nach der endgültigen Übertragung des Altars im Ulmer Münster Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm zu resignieren. Da ihm aber Lukas Hutz erlaubt hat, seine Pfründe in der Allerheiligenkapelle noch ein Jahr lang innezuhaben und für die Kaplanei im Münster während dieser Zeit einen Priester anzustellen, wird er diese erst nach Ablauf des Jahres persönlich übernehmen. Danach wird er alle im Stiftungsbrief der Kaplanei enthaltenen Verpflichtungen getreulich erfüllen und alle an dem Altar gestifteten Jahrtage pünktlich begehen. Besitzungen, Einkünfte und Ornat der Kaplanei wird er getreulich verwalten und das dazu gehörende Pfründehaus auf seine Kosten in gutem Bauzustand halten und gegebenenfalls reparieren lassen. Streitigkeiten mit den Patronatsherren der Pfründe über weltliche Angelegenheiten wird er vor dem für diese zuständigen Gericht austragen. Vor dem Notar und den Zeugen schwört er dem Kaplan am Ulmer Münster Johann Böhm ("Beham") genannt Cantor, alle eingegangenen Verpflichtungen getreulich zu erfüllen.