Magistrat und Akzisekasse zu Herford ./. abteilichen Kanzleidirektor Hahne: verweigertes Verlesen eines Publikandums durch den Prediger betreffs des von den Forensen (außerhalb der Stadt Wohnenden) geforderten Servisgeldes, verweigerte Amtshilfe gegen säumige Pachtpflichtige: Beschwerden über die von Hahne eingeführten Neuerungen (Akten der Kriegs- und Domänenkammer Minden)