Urkunde 104
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5WV 021B Stift St. Goar Stift St. Goar
Stift St. Goar >> Urkunden
1570
Regest: Vor Schultheiß und Schöffen des Gerichts zu St. Gewehr bekennen die Eheleute Dhönges Weber und Anna, wohnhaft zu Bieberheim (Biebernheim), dem Besitzer der Vikarie St. Barbarae und Salvatoris in St. Gewehrsstift, zur Zeit Johan Greiff, Prediger daselbst, jährlich auf St. Martinstag 1 Gulden 3 Albus 3 Pfennig schuldig zu sein, wofür sie 22 Gulden 19 1/2 Albus erhalten haben; von dem Hauptgeld hat Ott Heusener 20 Gulden erlegt und damit 1/2 Gulden Jahrzins vom Weingarten in der Grendelbach, woher Jörg Bruck, und 1/2 Gulden Zins von einer Wiese zu Werlen (Werlau) vorher Gewehr Hoffman daselbst, abgelöst, und Chrisman Clamp 2 Gulden 19 1/2 Albus erlegt und damit 3 Albus 3 Pfennig Zins von seinem Haus in der Muntzgassen zu St. Goar abgelöst; die Eheleute setzen als Unterpfand ihren Acker mit den Nussbäumen zu Bieberheym auf der Gruben (Angrenzer: unten nächst dem Rhein Johan Deinett, oben ein Ackerstück der Vikarie Beatae Mariae Virginis). Es siegelt das Gericht. Der geben ist 1570.
Urkunden
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:32 MEZ