Herzog Otto von Braunschweig, Sohn Herzog Ottos, schließt mit dem Abt Wilbrand eine ewige Burghude und einen ewigen Burgfrieden wegen des Schlosses Holzminden und des dazugehörigen Weichbildes. Bürgschaft leistet der Rat der Stadt Nordheim, der die Urkunde mitbesiegelt

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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