Muhs, Erich Friedrich wegen Vergehens nach § 3 des Gesetzes gegen Waffenmissbrauch vom 28. März 1931 in Tateinheit mit fortgesetztem Vergehen nach §§ 10, 15 und 25 des Gesetzes über Schusswaffen und Munition, gemeinschaftlich versuchten schweren Raubes in Tateinheit mit Vergehen nach §§ 15 und 25 des Gesetzes über Schusswaffen und Munition sowie Beihilfe zum Verbrechen nach § 7 des Sprengstoffgesetzes, Bd. 1

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Sächsisches Staatsarchiv
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