Franciscus [Dietrich], Abt von Weingarten, verleiht als Patron der Pfarrkirche von Unterwaldhausen das Gütlein der Kirchenfabrik zu Oberwaldhausen, das Christian Kohler ("Kholer") verliehen ist, für den Fall seines Todes seiner Ehefrau Apollonia Schwärzin auf Lebenszeit. Die Beliehenen müssen das Lehen persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden, namentlich Eichen und andere fruchttragende ("bärende") Bäume nicht fällen. Jährlich reichen sie zu Martini als Zins und Hubgült je 2 Scheffel 6 Streichen Vesen und Hafer sowie 1 lb d an Geld Ravensburger Maßes und Währung, 2 Hühner, 1 Fasnachthenne. Das Lehen fällt heim im Todesfall, bei Verletzung der Leihebedingungen und wenn sich die Beliehenen durch Eingehen einer Ungenossamenehe oder sonst dem Kloster "abschweif" machen. Es muß dann mit Dritteil, Heu und Strohrichte zurückgegeben werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner