Hans Christoph Ridler von Pfangau auf Obing bestätigt seinem Hofmarksuntertan Sebastian Kämpfenthaler das lebenslängliche Recht, auf den Jahrmärkten und Kirchtagen in den umliegenden Gerichten und Hofmarken Met sowie Branntwein zu verkaufen, was seine Ehefrau und deren erster Ehemann bereits 28 Jahre lang (doch ohne schriftliche Bescheinigung) betrieben haben. S: Hans Christoph Ridler von Pfangau auf Obing

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv