Vor Bertholdt Schroeder, Richter, Johan zur Muelen, Peter Lo zur Beeck und sämtlichen Schöffen des Landgerichts Hardenberg verschreiben die Eheleute Johan zu des Jungenhaus und Lyßgen der alten Sophie im Eigelßbröch eine jährliche Rente von 3 Reichstalern für 50 Rtlr. Die Rente soll erstmals auf Fastnachtsabend 1606 gezahlt werden. Die Ablösung ist ein halbes Jahr zuvor anzukündigen. Als Sicherheit setzen die Eheleute 1 Malterscheid Land oberhalb Jungenhaus, nächst dem Land der Eheleute Caspar und Goede im Eigelßbröch gelegen. Siegler: der Richter und die Schöffen

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
Objekt beim Datenpartner