Arnold im Rötgen macht bekannt, dass Abt Anselm ihn laut eingerückter Urkunde nach dem Tod seines Vaters Jörgen mit den Gütern im Rädtgen oder Rötgen und Sommerbeck im Kirchspiel Kettwig zu Dienstmannsrecht belehnt hat. Er hat gehuldigt. Anwesend waren Georg Heinrich Vorrath, Rat und Sekretär des Abts und Johann Martin Schmitz, Appellationskommissar des Abts. - Or., Unterschrift