Räte, Ritterschaft und Städte des Landes Jülich, welche wegen der von Herzog Gerhard von Jülich und Berg für den Fall seines kinderlosen Absterbens beabsichtigten Verkaufs des Herzogtums Berg an den Erzbischof Dietrich von Köln auch den Verkauf des Landes Jülich besorgen, vereinbaren, daß keiner von ihnen ohne den anderen handeln und sie keinem Herrn gehorchen wollen, bevor sie sich mit demselben geeinigt haben.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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