Gostenhof. Garten Nr. 55. Dem Hauptmann und Kriegskommissar Friedrich Jacob Braun wird auf sein Ansuchen gegen Bezahlung 1 1/2 fl. semel pro semper pro recognitione erlaubt, dass er in seinem Garten bei Gostenhof an der Steinbühler Straße das Gediel abtragen und dafür eine steinerne Mauer errichten, zugleich aber zu Überkommung einer gerade fortlaufenden Linie mit solcher unten am Eck gegen der Steinbühler Wacht über, um 8 Schuhe herausfahren dürfe.

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Staatsarchiv Nürnberg