Ernst Friedrich Freiherr von Stain zu Trendel, brandenburg-ansbachischer Rat und Amtmann zu Hohentrüdingen, bevollmächtigt für sich und seinen Bruder Wolf Ludwig Freiherrn von Stain Franz Welz, Freiherrn zu Eberstein und Spiegelfeld, den seit 1606 beim Reichskammergericht anhängigen, infolge der Kriegsereignisse ins Stocken geratenen Rechtsstreit wegen der Verlassenschaft des Obersten Heinrich von Stain beim Reichskammergericht oder Reichshofrat wieder aufnehmen zu lassen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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