Der Offizial und geistliche Richter des Hofes zu Münster bezeugt, dass vor ihm Hinrick Boickhorst und dessen Ehefrau Else erschienen und für sich, ihre Erben und Anerben angaben, dass sie sämtlichen Konventsjungfern des Stifts ton Nonholte (Hohenholte) und deren Nachkommen eine jährliche Rente in Höhe von 1 Mark Geldes münsterischen Pagaments, zahlbar am Tag Unser Lieben Frauen Lichtmess aus den Einkünften ihres eigentümlichen Hauses und Hofes nebst Zubehör im Kirchspiel St. Ludgeri binnen Münster, gelegen zwischen den Häusern des weiland Rensing, Albert Melers und Johann Rosendaell, gegen eine Hauptsumme in Höhe von 20 Mark münsterischen Pagaments verkauft haben. Als Prinzipalbürgen werden Johann Tunneken und Hermann Bernhorst, beide Bürger zu Münster, genannt. Es folgen Ausführungen zum Unterpfand und zur Schadloshaltung. Zeugen: Jacobus Borchgrevynck und Johann Adelinck, Kleriker. Siegelankündigung des Ausstellers. in profesto purificationis beatae Mariae virginis