Stabhalter und Schöffen des Gerichts zu Bischofsheim tun kund, daß Hans Gerling der Schneider, Bürger zu Holzhausen, und seine Ehefrau Maria dem Daniel Kober, Kirchenschaffner zu Bischofsheim, für St. Georg zu Freistett 17 Schillinge jährlichen Zinses von 17 Pfund Hauptgut unter Verpfändung beschriebener Güter verkauft haben.