Hans Geßler von Rielingshausen, gef. zu Marbach wegen Urfehdebruchs [s. U. Nr. 3162], wieder freigelassen auf Fürbitten, in Anbetracht seiner Jugend und gegen das Versprechen, alle öffentlichen Zechen zu meiden, kein Gewehr mehr zu tragen und seine Atzung zu bezahlen, schwört U.