Nachdem der Abt des Klosters Fulda Balthasar [von Dernbach] Einwände gegen
den Verkauf des Halbteils an Schloss Schildeck mit allen Zugehörungen an den Bischof
von. Würzburg erhoben und ein Vorkaufsrecht geltend gemacht hat, einigen sich der
Abt sowie Neidhard, Weiprecht und Philipp von Thüngen und Wolf Albrecht Rüdt von
Collenberg als Vormünder der Kinder des Bernhard von Thüngen nun auf den Verkauf
dieses Halbteils an das Kloster Fulda.