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Nachdem der Abt des Klosters Fulda Balthasar [von Dernbach] Einwände gegen den Verkauf des Halbteils an Schloss Schildeck mit allen Zugehörungen an den Bischof von. Würzburg erhoben und ein Vorkaufsrecht geltend gemacht hat, einigen sich der Abt sowie Neidhard, Weiprecht und Philipp von Thüngen und Wolf Albrecht Rüdt von Collenberg als Vormünder der Kinder des Bernhard von Thüngen nun auf den Verkauf dieses Halbteils an das Kloster Fulda.

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Staatsarchiv Würzburg
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