Der Gemeinde Steinheim steht das Recht an, dass Zehntsachen von dortigen Bürgern vor dem Gericht zu Steinheim unter Vorsitz eines Oberamtmanns Marbachs verhandelt werden (Steinheim, Markdorf)

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner