Graf Johann I. von Wertheim entscheidet in Gegenwart des Amtmannes Johann Drabot einen Streit zwischen Prior und Konvent der Kartause Grünau einerseit und der Gemeinde zu Schollbrunn andererseits und stellt auf Bitten von Prior und Schaffner eine Urkunde darüber aus. Die Bauern von Schollbrunn haben demnach von ihren Gütern den Karthäusern als Lehnsherren von ihren Gütern und ihrem Gericht die Atzung und sonstige Rechte zu gewähren.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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