Werden.-Heinrich Overbeck bekundet, dass Abt Anselm nach dem Tod seines Vorgängers Benedikt ihn mit dem Lehngut Overbeck im Kirchspiel Kettwig, Bauerschaft Ickten, zu Dienstmannsrecht belehnt hat. Er hat gehuldigt durch seinen Bevollmächtigten Caspar Melchior Cramer, Fiskaladvokaten des Abts, im Beisein der Dienstmanns-Lehnmannen Johann Everhard Dingerkus, Rats und Kanzleidirektors, und Georg Heinrich Vorrath, Rats und Sekretärs des Abts. - Or., Petschaft und Unterschrift des Bevollmächtigten

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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