Landgraf Philipp von Hessen weist seinen Oberamtmann in der Niedergrafschaft Katzenelnbogen an, darauf zu achten, dass das Märkergeding in der Fuchsenhöhle am 30. Mai abgehalten wird, damit sein dazu vom Statthalter in Marburg abgeordneter Rat nicht vergeblich erscheint oder zu lange aufgehalten wird.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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