Anordnung der löwensteinischen Kanzlei, dass der Soldat Dietrich Baunach von Helmstadt als Anfänger der Schlägerei die Hälfte seiner Arzt- und Zehrungskosten selbst zu zahlen habe. Die andere Hälfte soll von den Wächtern bezahlt werden, da diese ihre Befugnisse überschritten und Baunach "gröblich" geschlagen haben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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