Johann Wilhelm Traugott von Schönberg, Oberamtsverwalter der Oberlausitz belehnt Johann Sigismund Ehrenreich Graf von Redern zu Königsbrück nach erfolgtem Erb- und Teilungsvertrag zwischen den vier Geschwistern von Redern mit drei Vierteln des Gutes Steinborn.

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Sächsisches Staatsarchiv
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