Johann von Eberstein (Ebir-), Domherr zu Mainz (Mentze) und Kämmerer der Stadt, bekundet, eine an Schrift und Siegeln unversehrte Urkunde des Johann Grafen von Sp. vom 05.05.1282 gesehen zu haben; diese ist inseriert (1). Siegel des Ausstellers. (1) Nr. 114.