Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Engelhard, Hertnid und Reinhard, Brüder, Apel, Wilhelm, Gawin und
Sebastian (Bastian), Vettern, Georg (Jorge), Heinrich, Eckhard (Ekarius)
und Bur...
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1411-1420
1418 Juni 2
Ausfertigung, Pergament, elf mit Pergamentstreifen angehängte Siegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum anno Domini M° CCCC° decimooctavo feria quinta ante Bonifacii
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Engelhard, Hertnid und Reinhard, Brüder, Apel, Wilhelm, Gawin und Sebastian (Bastian), Vettern, Georg (Jorge), Heinrich, Eckhard (Ekarius) und Burkhard (Burghard), Brüder, alle genannt von der Tann, bekunden, dass einige ihrer Eltern und einige von ihnen einst einen Vergleich mit Johann [von Merlau], Abt von Fulda, geschlossen und ihm zugesagt hatten, von tannischer Seite aus auf Angriffe zu verzichten. Nachdem nun Streit entstanden war, haben sie sich erneut verglichen und zur Einhaltung des alten Vergleichs verpflichtet. Sollte es in Zukunft zu Streitigkeiten kommen, soll der jeweilige Abt den Übeltäter schriftlich zur Wiedergutmachung auffordern. Leistet dieser nicht Folge, soll der Abt sich an die anderen Mitglieder der Familie wenden. Sorgen diese nicht für Abhilfe, sollen sie alle haftbar gemacht werden; sie sind für rasche Wiedergutmachung verantwortlich. Führen einer oder mehrere von der Tann gegen jemanden eine Fehde, sollen Abt oder Kloster Einfluss darauf nehmen (unser mechtig sin) und die Fehdeführenden vorladen können (des wir sie bieten sollen das vor uns czue bieten czu nemen und czu thuen ader czu thun und czu nemen) [?]. Wenn die von der Tann sich einem solchen Vergleich widersetzen und weiter Fehde führen, werden zwei Fälle unterschieden: Hat der Abt Gemeinschaft mit den Fehdegegnern und damit keine Verfügungsgewalt über sie, können die von der Tann ohne Missachtung des Vertrages weiter Fehde führen; sitzt der Abt jedoch mit ihren Gegnern in Gemeinschaft und hat Verfügungsgewalt über sie, soll ihnen kein Schaden zugefügt werden. Die von der Tann beschwören die getroffenen Regelungen. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, [[jpg:hstam/Urk. 75/Urk. 75 Reichsabtei Fulda 14...
Vermerke (Urkunde): Siegler: Engelhard von der Tann, Hertnid von der Tann und Reinhard von der Tann
Vermerke (Urkunde): Siegler: Apel von der Tann, Wilhelm von der Tann, Gawin von der Tann und Sebastian von der Tann
Vermerke (Urkunde): Siegler: Georg von der Tann, Heinrich von der Tann, Eckhard (Ekarius) von der Tann und Burkhard von der Tann
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: StaM, Kopiare Fulda: K 434, f. 46v-47r
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.