Gesuch der Einwohner von Niedersfeld, Pfarrei Grönebach, nur noch an den drei Prozessionstagen und am Kirchweihfest zum Besuch der Mutterkirche in Grönebach verpflichtet zu sein, ansonsten aber die Osterfeiertage und alle übrigen Feiertage und Beerdigungen in Niedersfeld begehen zu dürfen. Abgaben und Dienstleistungen der Niedersfelder Einwohner an den Pfarrer und Küster in Grönebach

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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