Peter und Dieter von Angelloch, Gebrüder, bekunden, dass sie sich mit ihrem Oheim, Hennel Kusin, dessen Ehefrau Jutta und beider Erben über alle Ansprüche auf eine von ihrer Mutter herrührende Erbschaft, insbesondere auf Gülten zu Weinheim, verglichen haben.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...