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Grafschaft Sigmaringen: Beilagen zu den Geld- und Renteirechnungen (Bestand)
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, FAS DS 1 T 15
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik) >> Fürstlich Hohenzollernsches Haus- und Domänenarchiv (Dep. 39) >> Domänenarchiv Hohenzollern-Sigmaringen >> Grafschaft Sigmaringen
1582-1769
Überlieferungsgeschichte
1. Geschichtlicher Überblick
Nach dem Aussterben der Grafen von Werdenberg im Mannesstamm im Jahr 1534 kam die Grafschaft Sigmaringen zurück an das Reich, bis König Ferdinand 1535 Graf Karl I. von Zollern damit belehnte. 1576 wurde aufgrund einer ¿väterlichen Verordnung¿ Karls I. der gesamte zollerische Besitz, den er seit 1558 durch den Anfall der Stammgrafschaft Zollern und der Herrschaft Haigerloch-Wehrstein innegehabt hatte, unter seinen Söhnen Eitelfriedrich, Karl und Christoph aufgeteilt. Dabei entstanden die Linien Hohenzollern-Hechingen, Hohenzollern-Sigmaringen und Hohenzollern-Haigerloch. Graf Karl II. erhielt die Grafschaften Sigmaringen und Veringen. Die Grafschaft Veringen war 1399 als habsburgische Pfandschaft an die Grafen von Werdenberg gefallen und mit deren bereits erwähnten Aussterben 1535 ebenfalls an die Hohenzollern gegangen. Veringen steuerte immer zur Kasse der schwäbisch-österreichischen Stände, der Bereich um Veringenstadt wurde als obere Grafschaft Veringen, der Bereich um Langenenslingen dagegen als untere Grafschaft Veringen bezeichnet, zu der auch das Dorf Hitzkofen gehörte. Ende des 18. Jahrhunderts umfasste die Grafschaft Veringen die Orte Veringenstadt, Veringendorf, Benzingen, Harthausen auf der Scheer, Hitzkofen, Langenenslingen und Billafingen.
Die Grafschaft Sigmaringen bestand dagegen aus verschiedenen Herrschaftsbereichen.
Da war zum einen das Gebiet, in welchem die jeweiligen Grafen die niedere und hohe Gerichtsbarkeit ausübten. Dies betraf den inneren Kern der Grafschaft Sigmaringen inklusive der seit dem 16. Jahrhundert gemachten Erwerbungen. Darunter fielen Inzigkofen, um 1540 im Pfullendorfer Vertrag von der Herrschaft Jungnau der Fürstenberger abgetrennt, Krauchenwies, im Jahr 1595 von Karl von Scharnstetten an Sigmaringen gefallen, Bittelschieß bei Hausen am Andelsbach, das im Jahr 1786 von den von Staader an Sigmaringen gelangte, sowie Hornstein, das ein Jahr später mit dem halben Dorf Bingen und dem Burgstall Bittelschieß an der Lauchert in den Besitz der Grafen von Sigmaringen kam.
Somit umfasste die engere Grafschaft Sigmaringen um 1785/86 die Stadt Sigmaringen, Sigmaringendorf, Rulfingen, Zielfingen, Krauchenwies, Hausen am Andelsbach, Bittelschieß, Ettisweiler, Mottschieß, Kalkreute, Rengetsweiler, Rast, Thalheim, Inzigkofen, Laiz, Hornstein und Bingen. Diese Ortschaften gehörten allerdings hinsichtlich ihrer Besteuerung wiederum unterschiedlichen Kategorien an.
Zur Sigmaringer Immediatlandschaft, die ihre Steuern an Reich und Kreis ablieferte, sind die Orte Inzigkofen, Krauchenwies, Rast, Rosna, und eine Hälfte von Bingen zu rechnen, zusätzlich die drei Wehrsteiner Orte Empfingen, Betra und Fischingen.
Zur Mediatlandschaft, die ebenfalls ihre Steuer an Reich und Kreis leistete, aber zu diesen aufgrund der österreichischen Lehensabhängigkeit in einem nur mittelbaren Verhältnis stand, sind dagegen die Stadt Sigmaringen und die Dörfer Sigmaringendorf, Laiz, Thalheim, Rengetsweiler, Hausen am Andelsbach, Mottschieß, Rulfingen, Zielfingen, Ettisweiler und Kalkreute zu zählen. Bittelschieß gehörte steuerlich zum Ritterkanton Hegau, Allgäu und Bodensee, Hornstein und die Hälfte des Dorfes Bingen dagegen zum Ritterkanton Donau.
Innerhalb des engeren Bereichs befanden sich auch die vier landsässigen Klöster Inzigkofen, Gorheim, Laiz und Hedingen, denen keine eigenen Hoheitsrechte zukamen.
Eine besondere Stellung hatten dagegen die Mediatklöster Heiligkreuztal, Wald und Habsthal, die eigene Grund- und Niedergerichtsherrschaften ausbildeten und über die den jeweiligen Grafen die Schirmvogtei zustand, dies gilt auch für das Amt Ostrach des Klosters Salem und die Herrschaft Sauldorf des Klosters Petershausen.
Lediglich Forst- und Geleitrechte sowie teilweise die hohe Gericht sbarkeit standen den jeweiligen Grafen von Sigmaringen dagegen über die Herrschaften Messkirch und Teile der Herrschaft Jungnau der Fürsten von Fürstenberg, die Herrschaft Gutenstein der Grafen Schenk von Castell, das Amt Zell am Andelsbach der Reichsstadt Pfullendorf, die vorderösterreichische Stadt Mengen mit einigen Dörfern sowie die ritterschaftlichen Herrschaften Wilflingen, Buchheim und Worndorf zu. Die hohe Gerichtsbarkeit konnte man nur im Falle der Stadt Messkirch und sechs dazugehöriger Dörfer, der Stadt Mengen und der Herrschaft Wilflingen beanspruchen, die ihre hohe Gerichtsbarkeit innerhalb des Etters nicht hatten behaupten können.
1609 teilte man für Graf Ernst Georg von Hohenzollern-Sigmaringen die Grafschaft Veringen und die Herrschaft Krauchenwies ab. Beide Herrschaften fielen aber spätestens 1625 mit dem Tod Graf Ernst Georgs ohne männlichen Nachkommen endgültig an seinen Bruder Johann zurück, der 1623 in den Fürstenstand erhoben wurde und aufgrund seiner Stellung als Obersthofmeister und Obristkämmerer des Herzogs Maximilian von Bayern nur selten in Sigmaringen weilte.
Mit dem Erlöschen der Haigerlocher Linie fielen im Jahr 1634 die Herrschaften Haigerloch, die reichsunmittelbarer allodialer Besitz war und aus der Stadt Haigerloch und den Dörfern Gruol, Heiligenzimmern, Weildorf, Bittelbronn, Trillfingen, Hart, Höfendorf, Bietenhausen, Imnau und Stetten bei Haigerloch bestand, sowie die Herrschaft Wehrstein, die österreichisches Lehen war, an Sigmaringen. Verwaltungsmäßig waren die Herrschaften Haigerloch und Wehrstein unter dem fürstlichen Oberamt in Haigerloch verbunden.
Nach dem Tod Meinrads II. im Jahr 1715 übernahm dessen Witwe Fürstin Johanna Katharina Viktoria, eine geborene Gräfin von Montfort, mit ihrem Schwager Graf Albert Oswald die Vormundschaftsregierung für ihren Sohn Joseph Friedrich. Während dieser Zeit wurden Teile der Einkünfte der Grafschaften Sigmaringen und Veringen an einen so genannten Admodiator verpachtet. Nach einem in gegenseitigem Einvernehmen im Jahr 1718 aufgelösten Pachtverhältnis mit dem württembergischen Rat und Esslinger Pfleger Otto von Schwarz übernahm der Hechinger Hofrat und Kammerdirektor Johann Paul von Baratti bis 1725 die Pacht mit einer wesentlich niedrigeren Pachtsumme.
Während des Länderschachers der napoleonischen Zeit wurde das Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen v.a. aufgrund der guten Beziehungen der Fürstin Amalie Zephyrine zum Umfeld Napoleon Bonapartes nicht mediatisiert, sondern erhielt für den Verlust seiner Feudalrechte und Domänen in den niederländischen Besitzungen bereits 1803 die Herrschaft Glatt, das Augustinerchorfrauenstift Inzigkofen, das Augustinerchorherrenstift Beuron, das Benediktinnerinnenkloster Holzen in Bayerisch Schwaben sowie 1806 die Klosterherrschaften Habsthal und Wald sowie die Deutschordensherrschaften Hohenfels und Achberg, die Souveränitätsrechte über die Herrschaften Trochtelfingen und Jungnau, das Amt Ostrach von den Thurn und Taxis und die Ritterherrschaften Gammertingen und Hettingen von den Freiherren von Speth.
2. Inhalt und Überlieferung des Bestandes
Die Beilagen zu den Geld- und Renteirechnungen der Grafschaften Sigmaringen und Veringen sowie zu den Hofhaltungsrechnungen haben sich leider nicht vollständig erhalten. Sie setzen 1582 ein und laufen mit Unterbrechungen bis 1749/50.
Seit 1647/48 sind die einzelnen Rechnungsposten nummeriert, wobei die Nummern auf die ebenfalls nummerierten Beilagen verweisen. Ab 1682/83 wurden die zu den Einnahmen gehörigen Beilagen nicht mehr fortlaufend mit den Ausgaben durchnummeriert, sondern mit Groß- und Kleinbuchstabenkombinationen gekennzeichnet.
Als Beilagen zur Geldrechnung wurden auch eigentliche Rechnungen wie die Tax-, Vieh-oder Spitalrechnungen, außerdem Quittungen zu m Bauwesen oder der Hofhaltung beigelegt. Unter den Beilagen zur Hofhaltung finden sich z.B. eigenhändige Quittungen der Fürstin Maria Clara von Hohenzollern-Sigmaringen, Schneider-, Schuhmacher- und Medikamentenrechnungen verschiedener Erbprinzen, Fürsten und Fürstinnen, Quittungen zum Kauf von Gewürzen und Spezereien, zu Ausgaben für Begräbnisse von Mitgliedern der fürstlichen Familie, aber auch Quittungen über die Kosten der Durchführung der Folter durch den jeweiligen Scharfrichter.
Die Beilagen wurden in der Grafschaft Sigmaringen bis auf wenige spätere Rechnungsbände, in denen ein Teil der Beilagen beigebunden ist, lose überliefert, während z.B. das Fürstentum Hohenzollern-Hechingen sie gebunden aufbewahrte.
Für die Renteirechnungen muss es auch nach 1749/50 jeweils eine große Zahl an Beilagen gegeben haben, dies geht aus den Einbänden der Renteirechnungen hervor, auf denen jedenfalls teilweise neben der Angabe des Titels, des Rechners und der Revision auch die Zahl der Beilagen angegeben war. So hatte der Rechner Johann Jacob Dopfer z.B. für die Rechnung des Rechnungsjahres 1800/01 1031 Beilagen abgelegt, die sich jedoch leider nicht erhalten haben.
Besonders zu beachten sind die ebenfalls in diesen Bestand integrierten Beilagen zu den verschiedenen Typen der Hofhaltungsrechnungen, besonders zur Particularrechnung Fürst Meinrads I. von Hohenzollern-Sigmaringen, die interessante Einblicke in das barocke Hofleben in Sigmaringen geben.
3. Erschließung des Bestandes
Die Beilagenfaszikel wurden im Rahmen eines von der Stiftung Kulturgut Baden-Württemberg geförderten und im Jahr 2009 begonnenen Projekts auf ihre Zusammengehörigkeit mit den aus den entsprechenden Jahren stammenden Rechnungen überprüft, gegebenenfalls neu geordnet und verzeichnet. Auf die Herstellung der nummerierten Ordnung innerhalb der Faszikel wurde aus Zeitgründen verzichtet. Der vorliegende Bestand wurde im Rahmen der Verzeichnung in drei in sich chronologisch geordnete Abschnitte gegliedert, wobei der erste eine Serie mit den der Serie der Geld- und Renteirechnungen der Grafschaften Sigmaringen und Veringen (FAS DS 1 T 16) über die Nummerierung eindeutig zuzuordnenden Beilagen bildet. Der zweite Abschnitt versammelt dagegen, ebenfalls chronologisch geordnet, verschiedene weitere im Umkreis der Rechnungslegung der Geld- und Renteirechnung entstandene Unterlagen. Im dritten Abschnitt finden sich schließlich Beilagen zu den verschiedenen Typen von Hofhaltungsrechnungen, die zumindest zum Teil auf konkrete Rechnungen zu beziehen sind.
Der Bestand umfasst nun 203 Archivalieneinheiten und kann unter FAS DS 1 T 15 Nr. ... bestellt werden. Bei der Benutzung der Beilagen empfiehlt sich grundsätzlich zunächst eine Recherche in der dazugehörigen, nach thematischen Rubriken gegliederten Rechnung und erst dann anhand der dort verzeichneten Beilagennummer die Durchsicht des entsprechenden Beilagenfaszikels.
Sigmaringen im Januar 2010
Stefanie Albus
203 Archivalieneinheiten (10,0 lfd.m)
Bestand
Fritz Kallenberg, Hohenzollern (Schriften zur politischen Landeskunde Baden-Württembergs, Bd. 23), Stuttgart 1996.
Ders., Die Fürstentümer Hohenzollern am Ausgang des Alten Reichs, Ein Beitrag zur politischen und sozialen Formation des deutschen Südwestens, Diss. masch. Tübingen 1961.
Andreas Zekorn, Zwischen Habsburg und Hohenzollern. Verfassungs- und Sozialgeschichte der Stadt Sigmaringen im 17. und 18. Jahrhundert (Arbeiten zur Landeskunde Hohenzollerns, Bd. 16), Sigmaringen 1996.