Das Gericht zu Basel entscheidet die Streitigkeiten zwischen Henni und Agnes Gründeli einerseits und Bawelin von Istein bzw. Renke andererseits dahin, daß der von Ulman Renke an Klaus Gründeli, den Vater der obgenannten Geschwister, verliehene Erblehnbrief über ein Fischereilehen zu Kleinhüningen in Kraft bleiben soll.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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