Kläger: Michael Koep, Buntmacher und Bürger zu Hamburg, namens seiner Frau Catharina, geb. Schnelle (Kläger).- Beklagter: Joachim Schomaker, namens seiner Frau Engel, geb. Oestgen (Ostien), und der anderen Erben des Claus Oestgen und des Hermann Steinfeldt (Steinfels), Vormünder der Catharina Schnelle in Hamburg (Beklagter) und als Nebenbeklagter der Rat der Stadt Hamburg.- Streitgegenstand: Appellationis; Versendung der Akten an eine Juristen-Fakultät und Herausgabe eines Nachlass-Inventars in einem Streit um eine Vormundschaftsverwaltung und um die Nichtigkeit eines Kaufvertrages über ein Erbe in der Pelzerstraße, das Claus Schnelle, Bürger zu Hamburg und Vater der Catharina Schnelle, nach dem Tod seines Schwiegervaters Cord Oestgen mit der Verpflichtung zur Befriedigung der Gläubigerforderungen gegen Cord Oestgen übernommen hatte und das später angeblich ohne volle Berücksichtigung der Eigentumsansprüche der Catharina Schnelle verkauft worden war
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Kläger: Michael Koep, Buntmacher und Bürger zu Hamburg, namens seiner Frau Catharina, geb. Schnelle (Kläger).- Beklagter: Joachim Schomaker, namens seiner Frau Engel, geb. Oestgen (Ostien), und der anderen Erben des Claus Oestgen und des Hermann Steinfeldt (Steinfels), Vormünder der Catharina Schnelle in Hamburg (Beklagter) und als Nebenbeklagter der Rat der Stadt Hamburg.- Streitgegenstand: Appellationis; Versendung der Akten an eine Juristen-Fakultät und Herausgabe eines Nachlass-Inventars in einem Streit um eine Vormundschaftsverwaltung und um die Nichtigkeit eines Kaufvertrages über ein Erbe in der Pelzerstraße, das Claus Schnelle, Bürger zu Hamburg und Vater der Catharina Schnelle, nach dem Tod seines Schwiegervaters Cord Oestgen mit der Verpflichtung zur Befriedigung der Gläubigerforderungen gegen Cord Oestgen übernommen hatte und das später angeblich ohne volle Berücksichtigung der Eigentumsansprüche der Catharina Schnelle verkauft worden war
211-2_K 54 Teil 1
K 2329
211-2 Reichskammergericht
Reichskammergericht >> K
1589-1628,1645-1661
Enthält: Prokuratoren: Kläger: Dr. Jonas Eucharius Erhardt. Beklagter und Nebenbeklagter: Dr. Georg Goll (1648), Dr. Johann Georg von Gülich (1661).- Instanzen: 1. Obergericht 1627-1645. 2. Reichskammergericht 1648-1661 (1645-1661).- Darin: Abrechung des Claus Schnelle über die Befriedigung der Gläubiger-Forderungen gegen Cord Oestgen sowie über Einnahmen und Ausgaben in Bezug auf das Erbe in der Pelzerstraße 1598-1604; Vertrag über den Verkauf einer Rente von 35 Mark lübisch unter anderem auf dem Erbe in der Pelzerstraße durch Claus Schnelle an das Armen- und Pockenhaus 1604; Inventar von 1604 des Nachlasses des Claus Schnelle ; Abrechnungen von 1604-1623 der Vormünder der Catharina Schnelle über die Reparatur des Hauses in der Pelzerstraße; Vertrag von 1623 über den Verkauf des Erbes in der Pelzerstraße durch die Kläger und Hermann Steinfeldt, namens seiner Frau Elisabeth, geb. Oestgen, an Claus Oestgen; Vergleich von 1623 des Erbes des Cord Oestgen; Zession von 1623 des Erbes in der Pelzerstraße auch Claus Oestgen an Joachim Schomaker; Gutachten der Juristen-Fakultät der Universität Helmstedt von 1628.
Archivale
Verwandte Bestände / Verzeichnungseinheiten: 741-4_S11225 (Bestelleinheit) [Mikroverfilmung von]
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
07.03.2025, 11:58 MEZ