Thoman Karer d.J. bekennt, daß Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ihm, seiner Ehefrau und seinen Kindern ein Gut in Unterwaldhausen verliehen hat, das früher Thoman Karer, Vetter des Ausstellers innehatte. Die Beliehenen müssen das Gut persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand erhalten. Sie dürfen es nicht schlaizen, verpfänden oder verkaufen. Jährlich sind zu Martini bzw. den üblichen Zeiten an Zins und Hubgeld zu entrichten: 9 Scheffel beider Korn, 15 ß d, 60 Eier, 3 Herbsthühner, 1 Fasnachthenne. Wenn die Beliehenen eine Ungenossamenehe eingehen oder sonst dem Kloster flüchtig bzw. ungehorsam werden, verlieren sie ihr Leiherecht ("Lehenschaft"). Bei Heimfall des Guts müssen Dritteil und Heurichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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