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Conrad Man, Schultheiß, und die Bürger zu Ebingen freien der Klause dortselbst ihr Haus und Hofraite bei St. Martins Kirchhof und einen Garten mit dem Vorbehalt, dass alle anderen Güter der Klause wie seither steuer - und dienstbar sein sollen

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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