Herzog Heinrich XIV. von Niederbayern bestätigt den Vertrag (gewerft) Abt Alberts und des Konvents von St. Emmeram mit Ruprecht von Haidau wegen des gesa{e}zz in Luckenpaint (U{e}chkenpeunt), wonach die Rechte der Familie Haidau in Leibgedingsrechte für Ruprecht, seine Ehefrau Offmey und ihren Sohn Karl umgewandelt werden. S=A