Meister und Rat des kleinen Gerichts zu Straßburg sprechen ein Urteil in der Streitsache ihres Bürgers Hans Metter, als Vormund Henslins, des Sohnes von Syfrid Metter, einerseits und der Dilia und Ennelin, Töchter des straßburg. Goldschmieds Dietmars von Utenheim, andrerseits wegen der aufgrund einer Schuldforderung erfolgten Beschlagnahme der von Syfried Metter hinterlassenen Güter zu Meißenheim durch die genannten Dilia und Ennelin.